Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8632

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 40 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wählt die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte die Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt

 

Herrn / Frau ……………………………………………

 

zum/zur ersten Stellvertreter/in des Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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