Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8585

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit Übergabe des Innenministers am 19. Mai 2014 den Wappenbrief für das gemeindeeigene Wappen erhalten.

Ein erster Antrag an die Gemeinde, das Gemeindewappen für nichtgemeindliche Zwecke zu nutzen, liegt bereits seit dem 24. Juni 2014 vor.  Bevor der Antrag entschieden wird, sollte die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen das Entgelt über die Vergabe des Verwertungsrechts für das Gemeindewappen im Rahmen einer Entgeltordnung festlegen. Dazu hat die Verwaltung einen Entgeltordnungsentwurf in Anlehnung an bereits vorhandene Entgeltordnungen anderer Gemeinden und Städte erarbeitet.             

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende Entgeltordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Vergabe des Verwertungsrechts für das Gemeindewappen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in unbekannter Höhe

 

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