Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8573

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit Beschluss festgelegt, ein gemeindeeigenes Wappen zu führen. Das Genehmigungsverfahren ist mit der persönlichen Übergabe durch den Innenminister am 19. Mai 2014 abgeschlossen worden.

Eine Verwendung des gemeindeeigenen Wappens ist erst nach Inkrafttreten der geänderten Hauptsatzungsänderung zulässig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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