Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8486

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz ist Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband Ostseeküste der E.DIS AG. An den Verbandsversammlungen nimmt Kraft Gesetz der Bürgermeister oder im Fall seiner Verhinderung einer seiner Stellvertreter teil. Für den Fall, dass weder Bürgermeister noch seine Stellvertreter an der Verbandsversammlung teilnehmen können, sollte eine Vertretung bevollmächtigt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bevollmächtigt die Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste | Finanzen des Amtes Klützer Winkel, Frau Katrin Schmidt, mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG in der 6. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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