Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8485

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses. Aufgrund der Einwohnerzahl entsendet die Stadt Klütz nach § 132 Abs. 2 Satz 2 KV M-V insgesamt 3 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

 

Nach § 132 Abs. 3 KV M-V wählt die Stadtvertretung aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Bürgermeister hat dabei seine Stimme offen abzugeben. Bei der Zuteilung der zu vergebenden Mandate im Amtsausschuss ist er auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

 

In der vergangenen Legislaturperiode wurde für jedes weitere Mitglied ein personenbezogener Vertreter gewählt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt folgende weitere Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel sowie deren Vertreter:

 

Frau/Herrn ……………………………  Vertreter/in Frau/Herrn………………………

Frau/Herrn ……………………………  Vertreter/in Frau/Herrn………………………

Frau/Herrn ……………………………  Vertreter/in Frau/Herrn………………………

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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