Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8484

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In jeder Gemeinde ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden, § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V. Nach § 6 Absätze 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Klütz ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden, der aus 2 Stadtvertretern und 1 sachkundigen Einwohner besteht.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Stadtvertretung mit der Mehrheit aller beschließen könnte.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt folgende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz:

 

Stadtvertreter:                                                                      sachkundige Einwohner:

……………………………………….                            …………………………………………….

……………………………………….                           

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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