Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8483
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Mitglieder des Sozial- und Kulturausschusses der Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Pardun
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Katrin Pardun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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30.06.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend § 36 KV M-V können zur Vorbereitung von Beschlüssen ständige oder zeitweilige Ausschüsse gebildet werden. Nach § 6 Absätze 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Klütz ist ein Sozial- und Kulturausschuss zu bilden, der aus 4 Stadtvertretern und bis zu max. 3 sachkundigen Einwohnern besteht.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Stadtvertretung mit der Mehrheit aller beschließen könnte.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt folgende Mitglieder in den Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Klütz:
Stadtvertreter: sachkundige Einwohner:
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