Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8479

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 35 KV M-V kann die Stadtvertretung der Stadt Klütz einen Hauptausschuss bilden. In  § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Klütz ist die Zusammensetzung des Hauptausschusses wie folgt geregelt: Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister fünf Stadtvertreter an. Zwei weitere Stadtvertreter werden als stellvertretende Hauptausschussmitglieder gewählt. Diese können jedes Ausschussmitglied im Verhinderungsfalle bei einer Sitzung vertreten.

 

Die Besetzung des Ausschusses erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 35 KV M-V). Der Bürgermeister hat bei der Besetzung des Hauptausschusses seine Stimme offen abzugeben. Sein Mandat ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

 

Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich. Über diese Liste beschließt die Stadtvertretung mit der Mehrheit aller.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt

 

Stadtvertreter:                                                       Vertreter im Verhinderungsfall

....................................                                         1.  ..................................

....................................                                         2.  ..................................

....................................                                             

………………………..

………………………..

 

in den Hauptausschuss der Stadt Klütz.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=71800&VOLFDNR=9674&VOLFDNR=9674&selfaction=print