Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8475

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 40 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte die Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt

 

Herrn/Frau ………………………………………………….

 

zum/zur ersten Stellvertreters/in des Bürgermeisters der Stadt Klütz.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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