Beschlussvorlage - GV Damsh/14/8345

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Damshagen aufgestellt.

Die Gemeinde Damshagen hat jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 45 Abs.1 KV M-V

 

 

Aktueller Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen hat auf ihrer Sitzung am 21. Mai  2014 die Haushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Eine erneute Beschlussfassung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2014 ist erforderlich, um eine Haushaltsgenehmigung zu erhalten. Versehentlich wurde die Summe in der Finanzrechnung unter Nr. 46 - Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber dem Amt aus der Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit- nicht richtig ausgewiesen. Diese irrtümlichen Angaben haben Auswirkungen auf die Haushaltssatzung – hier: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt- unter Punkt 2. im Finanzhaushalt, Buchstabe d) Einzahlungen  aus Finanzierungstätigkeit und Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Ebenfalls wurden die Angaben unter § 7 Eigenkapital falsch ausgewiesen. Aufgrund dieser Sachlage wurden nunmehr die Änderung im Investitionsplan hinsichtlich des Umlegungsverfahrens Gutower Straße in Damshagen sowie Änderungen im Bereich Schullastenausgleich, Kostenerstattungen von privaten Unternehmen und die Verwendung der Sonderhilfe des Landes in den Jahren 2014 bis 2016  angepasst. Entsprechende Erläuterungen werden während der Sitzung dazu gegeben.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich der Anlagen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorbericht

 

Loading...