Dringlichkeitsentscheidung - GV Damsh/14/8424

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25. Februar 2014 hat die Gemeinde Damshagen einen Antrag auf Unterschreitung der Schülermindestzahl im Schuljahr 2014 / 2015 beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsministerium) gestellt.

Mit Bescheid vom 7. Mai 2014 vom Bildungsministerium MV ist der Antrag auf Unterschreitung der Schülermindestzahl für das Schuljahr 2014 / 2015 abgelehnt worden. Gleichzeitig hat das Bildungsministerium MV die Bildung einer Eingangsklasse an der Grundschule Damshagen im Schuljahr 2014 / 2015 untersagt.

 

Daraus resultiert, dass die Schüler der Eingangsklasse der Grundschule Damshagen im Schuljahr 2014 / 2015 nach § 45 Abs. 5 Satz 1 Schulgesetz M-V einer anderen Grundschule zuzuweisen sind.

Mit Schreiben vom 14. Mai 2014, eingegangen am 16. Mai 2014, beabsichtigt das Staatliche Schulamt Schwerin die Aufteilung der Eingangsklasse derart, dass 6 Schüler der Gemeinde Damshagen an die Grundschule Ostseebad Boltenhagen und 2 Schüler aus der Gemeinde Warnow an eine Grundschule in Grevesmühlen zugewiesen werden sollen.

Das Staatliche Schulamt Schwerin bittet die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen  hinsichtlich der Herstellung des erforderlichen Benehmens um Stellungnahme.

 

 

Dringlichkeit:

Das Staatliche Schulamt Schwerin benötigt unverzüglich eine abschließende Stellungnahme von der Gemeinde Damshagen, um die Schüler den Grundschulen zuzuordnen und darauf basierend die Berechnung der Lehrerzuweisung im Schuljahr 2014 / 2014 abzuschließen.

Zudem hat der Landkreis Nordwestmecklenburg – Fachdienst Schülerbeförderung – bereits um Mitteilung der aktuellen Fahrschülerliste für das Schuljahr 2014 / 2015 gebeten.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, das erforderlichen Benehmens des Staatlichen Schulamt Schwerin, dass 6 Schüler der Eingangsklasse der Grundschule Damshagen an die Grundschule Ostseebad Boltenhagen und 2 Schüler der Eingangsklasse aus der Gemeinde Warnow an eine Grundschule in Grevesmühlen im Schuljahr 2014 / 2015 zugewiesen werden, herzustellen.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Keine Kosten             

 

Loading...