Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8418

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 08.04.2014 gab es einen Gesprächstermin beim Kreissportbund (KSB) bzgl. einer möglichen Förderung der Sportanlagen Klütz. Teilgenommen haben: ein Vertreter des Sportvereins, die möglichen Planer und die Verwaltung. Erörtert wurden die Möglichkeiten einer Förderung gem. der Sportstättenbaurichtlinie. Im Regelfall werden Zuschüsse bei kommunalen Sportstätten bis zu 50 % der förderfähigen Netto-Ausgaben gewährt. Bei Baumaßnahmen von gemeinnützigen Sportvereinen können Zuschüsse bis zu 70 % der förderfähigen Netto-Ausgaben gewährt werden.

Sowohl bei der Förderung einer kommunalen Sportanlage (d.h. Antragsteller ist eine Kommune) als auch bei der Förderung von gemeinnützigen Sportvereinen (d.h. Antragsteller ist ein Verein) hat eine Kofinanzierung der Fördermittel (= 25 % der Fördermittel) aus kommunalen Mitteln zu erfolgen. In Anlage befindet sich ein Rechenbeispiel einer möglichen Förderung.

Im Verlaufe des Gesprächstermins beim KSB kristallisierte sich heraus, dass das Vorhaben „Sanierung Sportlerheim“, Antragsteller: Klützer Sportverein, positiv gesehen werden würde; hingegen wurde das Vorhaben „Sanierung Sportlerheim und Sportplatz“, Antragsteller: Klützer Sportverein, kritisch gesehen.

zum Prozedere:

Die Antragstellung des Sportvereins in Form eines Informationsantrages muss über den Kreissportbund an den Landessportbund (LSB) erfolgen. Die Einreichfrist beim KSB ist der 31. August 2014, um ggf. in 2015 Fördermittel zu erhalten. Der LSB trifft die Förderentscheidung für die Einzelmaßnahmen und legt die Anträge beim Innenministerium vor. Nach Bestätigung der Prioritäten durch das Innenministerium unterrichtet der LSB die Sportvereine über das Ergebnis der Vorprüfung. Der Sportverein müsste dann einen vollständigen Antrag beim Landesförderinstitut einreichen.

 

 

Auf der Sitzung des Bauausschusses am 08.05.2014 wurde die Thematik angesprochen. Der Bauausschuss empfiehlt, Fördermittel für die Sanierung des Sportlerheimes durch den Klützer Sportverein zu akquirieren und die benötigten Mittel in den städtischen Haushalt 2015 einzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, einen möglichen Förderantrag des Sportvereins Klütz zur Sanierung des Sportlerheimes zu begleiten. Die finanzielle Abwicklung kann über den Haushalt der Stadt Klütz erfolgen. Der durch den Sportverein aufzubringende Eigenanteil wird durch die Stadt übernommen. Der 25 %ige Kofinanzierungsanteil an den Fördermitteln wird zur Verfügung gestellt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2015 einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in 2015 – genaue Höhe kann erst nach Vorlage verwertbarer Kostenschätzungen erfolgen

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Anlagen

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