Beschlussvorlage - GV Ziero/14/8420
Grunddaten
- Betreff:
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Ausbau Anliegerstraße in Landstorf; hier: Vorstellung der Planung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Pettkus, Sandra
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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21.05.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für den avisierten Ausbau der Anliegerstraße in Landstorf wird in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Zierow, das Ingenieurbüro Ingenieur Consult Häcker & Krauß aus Wismar den Planentwurf vorstellen.
Mit Anruf teilte der Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Bauordnung und Planung, Sachgebiet Förderung Ländlicher Raum/ Denkmalschutz der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel mit, dass die o. g. Maßnahme auf der Prioritätenliste des Landkreises für Zuwendungen nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) berücksichtigt ist und somit die Dringlichkeit besteht die Maßnahme zeitnah umzusetzen, damit die vorgegebenen Fristen des Fördermittelgebers eingehalten werden können..
Die Maßnahme wurde im März 2011 beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantrag.
Sofern nunmehr 3 Jahre seit der Beantragung vergangen sind, ist es zu einer Erhöhung der Baukosten gekommen. Die Erhöhung der Baukosten ergibt sich aus den angepassten Änderungen zum Straßenoberbau gem. aktueller RStO 12, ZTV Asphalt usw. sowie aus den seit 2008 generell gestiegenen Material- und Baukosten für die zu erbringenden Leistungen. Die Bau- und Planungskosten belaufen sich z.Z. auf Gesamtkosten in Höhe von ca. 179.711,05€ (bei ursprünglicher Antragstellung ca. 124.238,63€), wobei bei einer 65 %-(brutto) Förderung – bezogen auf die Gesamtbaukosten, nunmehr ein Eigenanteil in Höhe von ca. 62.898,87€ bei der Gemeinde verbleibt. Insofern ist eine Beschlussfassung über die Ausführung der Baumaßnahme sowie über die Finanzierung bzw. über die Erhöhung des Eigenanteils der Gemeinde zu fassen.
Nach Erstellung der Genehmigungsplanung und Einreichung dieser beim Landkreis Nordwestmecklenburg, werden die Bauleistungen gewerkeweise beschränkt ausgeschrieben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die geplante Baumaßnahme, wie vom Ingenieurbüro Ingenieur Consult Häcker & Krauß aus Wismar in der Sitzung vorgestellt, zu realisieren.
Nach Erstellung der Genehmigungsplanung wird diese durch die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel beim Landkreis NWM zur Genehmigung eingereicht.
Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt nach beschränkter Ausschreibung gewerkeweise an die Bieter mit den wirtschaftlichsten Angeboten, sofern diese nicht aus rechtlichen Gründen von der Vergabe ausgeschlossen werden müssen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die überplanmäßige Auszahlung aus dem Produktsachkontos 54101-09600000 Projekt 009.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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