Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8409
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Benutzung des Strandbereiches der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 17.05.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Susanne Albert
- Verfasser/Antragsteller:
- Susanne Albert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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22.05.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Amt Klützer Winkel und die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen haben im Zuge der Einamtung der Gemeinde die Rückübertragung bestimmter Selbstverwaltungsaufgaben in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Im Rahmen des damaligen öffentlich-rechtlichen Vertrages sind die Aufgaben, die bei der Gemeinde verbleiben sollen und von dieser auf die Kurverwaltung übertragen werden, nicht anhand des konkreten Aufgabenfeldes der Kurverwaltung definiert worden.
Aus diesem Grunde wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 24.04.2014 und durch den Amtsausschuss am 07.05.2014 der 1. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag beschlossen. In dem Nachtrag wurde festgehalten, dass sämtliche Tätigkeiten des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ sowie die Einnahmenverwaltung auf dem Gebiet des Tourismus bei der Gemeinde verbleiben.
Daraus resultierend wird von der Verwaltung empfohlen, die Gebührensatzung für die Benutzung des Strandbereiches der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 17.05.2014 aufzuheben.
Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Strandbereiches soll dann über eine Entgeltordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Nutzung von Einrichtungen des Eigenbetriebes Kurverwaltung erfolgen.
