Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8392

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 13. März 2014 wurde über die Finanzrechnung als Teil des Jahresabschlusses 2012 beraten und beschlossen.

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat nunmehr mitgeteilt, dass ein beanstandungsfreier Beschluss nur zustande kommt, wenn auf die Angabe im Beschluss „gemäß § 60 Abs. 5  KV M-V“ verzichtet wird. Da der Beschluss vom 13. März 2014 diese Angabe beinhaltet, ist der Beschluss aufzuheben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Beschluss vom 13. März 2014 mit der Beschluss-Nr.: GV Bolte/14/8078 „Beschluss über die Finanzrechnung als Teil des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen“ aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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