Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8372
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters ausschließlich bezogen auf die Finanzrechnung als Teil des Jahresabschluss 2012 i.d.F. vom 29.01.2014 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
*Entlastung entspricht nicht § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Neubauer
- Verfasser/Antragsteller:
- Neubauer, Carmen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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22.05.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen das Haushalts- und Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt worden.
Der doppische Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V (analog § 42 Abs. 1 GemHVO-Doppik) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen liegt derzeit nicht vor, so dass für das Haushaltsjahr 2012 der bilanzielle Jahresabschluss noch nicht durchgeführt werden kann, sondern zunächst nur der kassenmäßige Jahresabschluss.
Die Finanzrechnung erfasst die tatsächlich eingegangenen bzw. geleisteten Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden sämtliche Veränderungen der liquiden mittel betrachtet. Hierüber soll eine Entlastung des Bürgermeisters erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den 1. stellv. Bürgermeister ausschließlich bezogen auf die Finanzrechnung mit Stand per 29. Januar 2014 als Teil des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Entlastung zu erteilen.
