Beschlussvorlage - GV Damsh/14/8385

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 1993 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Lübecker Hypothekenbank zur Modernisierung der Ringstraße 1-6 in 23946 Damshagen beschlossen.

Aufgrund eines Bankwechsels bestätigte die Gemeinde Damshagen die Bankbürgschaft für die Eurohypo AG im Jahr 2004.

Der Vertrag mit der Eurohypo AG enden zum 30.06.2014 und müssen nunmehr von einer anderen Bank abgelöst werden, da sich die Eurohypo AG aus dem Geschäft mit der Wohnungswirtschaft zurückzieht und kein neues Angebot erteilen wird.

Am 15.04.2014 wurde nunmehr ein Anschlusskreditvertrag mit der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest zu einem Zinssatz von 2,97% und einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen.

Bedingt durch den Wechsel der Bank ist es jetzt erforderlich die alte Ausfallbürgschaft durch eine neue abzuschließende Ausfallbürgschaft zu ersetzen.

Durch den neuen Beschluss wird sich das verbürgte Risiko von 365.053,62 € auf

252.978,97 € reduzieren.

Die Übernahme einer Bürgschaft ist nach § 57 Abs. 3 KV M-V genehmigungspflichtig.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Bestätigung der Bürgschaftserklärung für die Sparkasse Mecklenburg-Nordwest mit einer Restschuld von 252.978,97 €.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, wenn die Wohnungsgesellschaft „ Klützer Winkel“ mbH den Kredit nicht mehr bedienen kann.

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Anlagen

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