Beschlussvorlage - GV Damsh/14/8324
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung der Bürgermeisterin ausschließlich bezogen auf die Finanzrechnung als Teil des Jahresabschlusses 2013 i.d.F. vom 15.04.2014 der Gemeinde Damshagen
*Entlastung entspricht nicht § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Neubauer
- Verfasser/Antragsteller:
- Neubauer, Carmen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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21.05.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in der Gemeinde Damshagen das Haushalts- und Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt worden.
Der doppische Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V (analog § 42 Abs. 1 GemHVO-Doppik) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Damshagen liegt derzeit nicht vor, so dass für das Haushaltsjahr 2013 der bilanzielle Jahresabschluss noch nicht durchgeführt werden kann, sondern zunächst nur der kassenmäßige Jahresabschluss.
Die Finanzrechnung erfasst die tatsächlich eingegangenen bzw. geleisteten Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden sämtliche Veränderungen der liquiden mittel betrachtet. Hierüber soll eine Entlastung der Bürgermeisterin erfolgen.
