Beschlussvorlage - GV Damsh/14/8323

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in der Gemeinde Damshagen das Haushalts- und Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt worden.

 

Der doppische Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V (analog § 42 Abs. 1 GemHVO-Doppik) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Damshagen liegt derzeit nicht vor, so dass für das Haushaltsjahr 2013 der bilanzielle Jahresabschluss noch nicht durchgeführt werden kann, sondern zunächst nur der kassenmäßige Jahresabschluss.

 

Die Finanzrechnung erfasst die tatsächlich eingegangenen bzw. geleisteten Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden sämtliche Veränderungen der liquiden mittel betrachtet. Hierüber soll eine Entlastung der Bürgermeisterin erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt ausschließlich über die Feststellung der Finanzrechnung mit Stand per 15. April 2014 als Teil des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Damshagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlage Finanzrechnung 2013 mit Stand per 15. April 2014

 

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