Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8331

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in der Stadt Klütz das Haushalts- und Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt worden.

 

Der doppische Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V (analog § 42 Abs. 1 GemHVO-Doppik) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Klütz liegt derzeit nicht vor, so dass für das Haushaltsjahr 2013 der bilanzielle Jahresabschluss noch nicht durchgeführt werden kann, sondern zunächst nur der kassenmäßige Jahresabschluss.

 

Die Finanzrechnung erfasst die tatsächlich eingegangenen bzw. geleisteten Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden sämtliche Veränderungen der liquiden mittel betrachtet. Hierüber soll eine Entlastung des Bürgermeisters erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt ausschließlich über die Feststellung der Finanzrechnung mit Stand per 29. Januar 2014 als Teil des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Finanzrechnung 2012 mit Stand per 29. Januar 2014

 

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