Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8391

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In den Jahren 2014 bis 2016 werden den Kommunen des Landes zusätzliche Zuweisungen in Höhe von 100 Mio. EUR außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs bereitgestellt. Die Hilfen werden in Teilbeträgen in 2014,2015 und 2016 ausgezahlt. Der konkrete Zuweisungsanteil einer Kommune richtet sich nach dem Einwohneranteil auf Basis der Daten des jeweiligen Vorvorjahres.

Auf der Basis der für die Zuweisung im Jahr 2014 maßgeblichen Einwohnerzahl per 31. Dezember 2012- nach Zensus- ergibt sich ein  Zuweisungsbetrag von rund 12,49 EUR für kreisangehörige Gemeinden.

 

Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Land  und den kommunalen Landesverbänden vom 25.Juni 2013 sind diese finanziellen Hilfen des Landes für nachhaltige Investitionen vorrangig im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, für Modernisierungen, zur Schuldentilgung sowie für finanzielle Aufwendungen der Kreisgebietsreform zu verwenden. Die finanziellen Hilfen des Landes werden als pauschalierte Zuweisungen zur Verfügung gestellt und begründen insoweit auch keine Verpflichtung zur Erstellung eines Verwendungsnachweises.  Die  maßnahmebezogene Verwendung ist jedoch darzustellen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Mittel aus der Vereinbarung über finanzielle Hilfen des Landes für die Kommunen in Mecklenburg- Vorpommern vom 25.Juni 2013 für die Stadt Klütz gemäß § 1 Abs. 1 der Vereinbarung wie folgt zu verwenden:

 

Jahr

Betrag in €

Maßnahmebezogene Verwendung

2014 (40%)

38.405

Beleuchtung Grundshagen und Asphaltdeckschicht Parkplatz Am Schloß Bothmer

2015 (30%)

28.803

Gehweg und Regenentwässerung Grundshagen

2016 (30%)

28.803

Sportlerheim, Sportplatz

Gesamtbetrag

96.011

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zuwendungen in Höhe von insgesamt: 96.011  EUR

 

 

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