Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8363

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung beteiligt die Gemeinden an der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV. Beteiligungszeitraum ist vom 7.4 bis zum 4.7.2014.

Seitens der Verwaltung wird dieser Beteiligungszeitraum stark kritisiert. Die Dauer der Beteiligung erscheint langfristig. Aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen dürfte eine ausgiebige Bearbeitung in den Gemeinden sehr schwierig sein, da mit der Kommunalwahl am 25.5.2014 keine Gremien der Gemeinden arbeitsfähig sind. Deshalb sollten sich die Gemeinden gegen diesen Beteiligungszeitraum verwahren und das Ministerium auffordern den Beteiligungszeitraum bis zum 30.9.2014 zu verlängern.

Eine erste vorläufige Prüfung durch die Verwaltung hat folgendes ergeben:

Es werden keine Angaben zu Windeignungsräumen gemacht.

Die Gemeinde befindet sich in einem Vorranggebiet für Landwirtschaft. Im Ursprungsplan war das Gemeindegebiet als Tourismusschwerpunktraum dargestellt. Dies bedeutet, dass sich jede touristische Entwicklung nun der Nutzung für die Landwirtschaft unterordnen muss. Demnach müsste bei jeder touristischen Entwicklung der Nachweis erbracht werden, dass diese Entwicklung die Landwirtschaft nicht beeinträchtigt. Die Inanspruchnahme von zur Zeit landwirtschaftlich genutzter Flächen für touristische oder andere Zwecke dürfte sich damit sehr schwierig gestalten. Für die Gemeinde ist dies nicht hinnehmbar. Die gemeindliche Entwicklung wird drastisch eingeschränkt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV abzugeben:

  1. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da dies nachhaltig die touristische Entwicklung der Gemeinde einschränken würde.
  2. Die Gemeinde fordert das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung MV auf, den Beteiligungszeitraum aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen am 25.5.2014 bis zum 30.9.2014 zu verlängern.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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