Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8378

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 31.1 für den nordwestlichen Teilbereich des Gebietes an der Bamburg als beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durch.

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat auf ihrer Sitzung am 13. Mai 2013 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.1gefasst.

Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.1, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der zugehörigen Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 03. Juni bis 03. Juli 2013 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu der Planung abgegeben.

Unter Beachtung, dass das Plangebiet nach Südosten und Südwesten erweitert werden soll, wurde der Entwurf entsprechend geändert und erneut der Öffentlichkeit sowie den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Dabei sollten Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Im Zuge der Vorprüfung des Einzelfalls hat die Gemeinde festgestellt, dass eine Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB zulässig ist. Die Gemeinde gab das Ergebnis der Vorprüfung mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt. Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 30.09.2013 bis zum 14.10.2013 statt. Es wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.

Die Planung wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im Zuge der Vorprüfung des Einzelfalls hat die Gemeinde festgestellt, dass eine Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB zulässig ist. Die Gemeinde gab das Ergebnis der Vorprüfung mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Hinweise aus den Stellungnahmeverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die auf Grund der erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom DRK getragen.

 

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