Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8268

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen stellt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 auf, um den Bereich südöstlich des Campingplatzes, Bungalowsiedlung und Gemeinschaftssiedlung planungsrechtlich für eine Neubebauung vorzubereiten.

Für diesen Bereich ist die Nutzung innerhalb eines Sondergebietes für Ferienbeherbergung beabsichtigt. Das Konzept soll sich an der bereits vorhandenen Ferienhausanlage „Blaue Wiek I“ orientieren und dessen Bebauungs- und Nutzungsstruktur aufnehmen. Die konzeptionellen Grundzüge sollen in geeigneter Weise übertragen und auf die Lageerfordernisse der von der Planung betrachteten Fläche angepasst werden. Es ist beabsichtigt, die Zusammengehörigkeit der beiden Anlagen – „Blaue Wiek I“ und „Blaue Wiek II“ – durch entsprechende Gestaltung der Bebauung und der Freiflächen darzustellen/ umzusetzen. Die topografisch günstige Situation wird von dem Konzept und somit auch von Bebauungsplan Nr. 24 erfasst und berücksichtigt.

Die Planungsziele für die Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 24 lassen sich wie folgt benennen:

  • Planungsrechtliche Vorbereitung einer Ferienanlage in südöstlicher Arrondierung von Campingplatz, Bungalowsiedlung und Gemeinschaftssiedlung „Liebeslaube“
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienhäusern, dabei vorzugsweise in Reet und als Einzelhäuser,
  • Berücksichtigung, Erfassung und Umsetzen der Bebauungs- und Freiflächenstruktur der Ferienanlage „Blaue Wiek I“
  • Sicherung der verkehrlichen und sonstigen infrastrukturellen Erschließung des Gebietes; Reduzierung versiegelter Verkehrsfläche; Beachtung der Prämisse mit Grund und Boden sparsam umzugehen,
  • Regelung zusätzlicher Anforderungen an Ersatzmaßnahmen auf Grundlage des veränderten städtebaulichen Konzeptes.

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Hohenkirchen für die Ferienwohnanlage in südöstlicher Arrondierung von Campingplatz, Bungalowsiedlung und Gemeinschaftssiedlung „Liebeslaube“ – Blaue Wiek II, weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

kein

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Anlagen

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