Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der letzten Zeit haben sich die gesetzlichen Grundlagen für die bestehende Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz geändert. Ferner haben sich einige Regelungen aus der bestehenden Satzung als nicht praktikabel erwiesen. Dieses gilt besonders für die Erteilung von Genehmigungen zum Reiten an einigen Strandabschnitten. Nach der bestehenden Satzung ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Reiten am Strand nicht möglich. 

Durch den Pferdehof Frank Rudolph und den Reit- und Fahrhof Boltenhagen wurde beantragt, in der Saison von Mai bis September eines jeden Jahres ab 18:00 Uhr das Reiten am Strand der Wohlenberger Wiek, westlich des Anlegers,  durch eine Sondernutzungserlaubnis zu genehmigen.

Um eine derartige Sondernutzungserlaubnis erteilen zu können, ist es erforderlich die Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz neu zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz, beschließt die Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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Anlagen

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