Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8371

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf dem Grundstück Dünenweg 26 soll mit dem Strandhaus Redewisch auf einer Fläche von ca. 2.400 m² eine touristische Infrastruktureinrichtung mit einer Strandgastronomie, einem Wellnessbereich mit Strandsauna sowie zugehörigen Außenbereichen geschaffen werden. Die erforderlichen einrichtungsbezogenen Stellplätze werden auf einer externen Fläche in ca. 200 m Entfernung südwestlich des Ortseingangs von Redewisch untergebracht. Planungsrechtliche Voraussetzung zur Aufstellung des erforderlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans, welche im Rahmen des 12. Änderungsverfahrens parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt.

Nach erster Projektvorstellung in Bauausschuss und Gemeindevertretung und erfolgtem Aufstellungsbeschluss am 27.06.2013 wurden zunächst aufgrund der besonderen naturräumlichen Anforderungen Vorabstimmungen mit den maßgeblichen Behörden, u.a. mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Planungsamt beim Landkreis und dem Staatlichen Amt für Umwelt- und Naturschutz (Sturmflut- und Hochwasserschutz), geführt. Entsprechend der von den Behörden gegebenen Ersteinschätzungen wurden Begutachtungen zum Sturm- und Hochwasserschutz sowie floristische und faunistische Kartierungen durchgeführt. Zudem wurde im August 2013 die ganzjährige Begutachtung der Brut- und Rastvögel insbesondere hinsichtlich des benachbarten Europäischen Vogelschutzgebiets „Wismarbucht und Salzhaff“ gestartet. Unter Berücksichtigung der gutachterlichen Erkenntnisse wurden die Planungen zum Vorhaben weiter konkretisiert und es wurde der Vorentwurf einschließlich zugehöriger Begründung erarbeitet.

Als nächster erforderlicher Schritt im Aufstellungsverfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Letztere Beteiligung dient insbesondere dazu, dass die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführenden Umweltprüfung äußern können. Die für vorstehende frühzeitige Beteiligungsverfahren erforderlichen Unterlagen liegen bereits vor.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Der Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans  (für die Fläche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 „Strandhaus Redewisch“) wird entsprechend beigefügter Anlage einschließlich zugehöriger Begründung gebilligt.
  2. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Vorhabenträger übernommen

 

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Anlagen

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