Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8367

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der 6. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2A strebt die Gemeinde für den Bereich der Kaffeegärten die Zulassung gastronomischer Nutzungen in einem mit dem Umfeld verträglichen Umfang und in verträglicher Gestaltung an. Inhaltliche Grundlage für den Bebauungsplan bildet ein im Vorfeld erarbeiteter gestalterisch-funktionaler Rahmenplan. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Oktober 2013 erfolgte der Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A für den Bereich „Kaffeegärten“ wird im Beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, daher wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich.

Im Sinne einer frühzeitigen Konsensbildung wurden aber zu den Aufgabenfeldern mit besonderem Klärungsbedarf direkte Gespräche mit den zuständigen Fach und Aufsichtsbehörden geführt, insbesondere mit dem StALU Westmecklenburg zur Berücksichtigung küstenschutzfachlicher Belange, mit der Unteren Naturschutzbehörde zu Arten-, Baumschutz und Gewässerschutzstreifen sowie mit der Landesforstbehörde zur Berücksichtigung von bestehenden Waldflächen und Waldabstand und deren Berücksichtigung in der Planung. Zudem wurden im Zuge der Rahmenplanerarbeitung Gespräche mit den betroffenen Eigentümern und Nutzern der Kaffeegärten geführt, sodass deren Planungen und Vorstellungen frühzeitig berücksichtigt werden konnten.

Im Ergebnis der Diskussion im Bauausschuss wurde beschlossen, die vor Hotel Brinkmann liegenden, nach den Kriterien von § 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) M-V von der zuständigen Forstbehörde als Wald eingestuften Flächen als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ bzw. „Spielplatz“ im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen und auch die hier laut Rahmenplan auf Teilflächen vorgesehenen Nutzung durch Außengastronomie mit aufzunehmen. Auch wenn im Rahmen der Vorabstimmungen eine für vorstehende Festsetzungen erforderliche Waldumwandlung nach § 15 LWaldG M-V von der zuständigen Forstbehörde mit dem Hinweis auf fehlendes hinreichendes öffentliches Interesse abgelehnt wurde, möchte die Gemeinde dennoch versuchen, im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ein Einvernehmen mit der Forstbehörde über eine Waldumwandlung herzustellen. Aufgrund der erforderlichen Ersatzaufforstung ist eine Waldumwandlung, soweit über diese Konsens mit der Forstbehörde erzielt wird,  in jedem Falle für die Gemeinde mit Kosten verbunden, deren Höhe sich aus der seitens der Forstbehörde vorgenommenen Einstufung der Wertigkeit und der Flächengröße des umzuwandelnden Waldes ergibt.

Inzwischen liegt eine vollständige Entwurfsfassung einschließlich Begründung und Artenschutzfachbeitrag vor. um das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A für den Bereich „Kaffeegärten“ fortzusetzen, sind nun nach § 13a BauGB die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und das Einholen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB als nächste Verfahrensschritte anzugehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Der Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A für den Bereich „Kaffeegärten“ sowie die zugehörige Begründung werden in der als Anlage beigefügten Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A  für den Bereich „Kaffeegärten “ ist samt Begründung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  3. Die betroffenen Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs.2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Dazu wird der Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A für den Bereich „Kaffeegärten“ sowie die zugehörige Begründung einschließlich des Artenschutzfachbeitrages übersandt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Beteiligung soll parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird von der Gemeinde getragen.

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Anlagen

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