Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8320

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gemeinde liegt mit Schreiben vom 26.03.2014 ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vor. Der Bauausschuss hat diesen Antrag am 25.03.2014 beraten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.

Das Plangebiet bezieht sich auf den Geltungsbereich der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1. Ziel der 3. Änderung ist die Umwidmung einer privaten Grünfläche in ein Dörfliches Mischgebiet mit Festsetzung einer Baugrenze, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes mit angegliederter Scheune zu schaffen.

Durch die Ziele der Änderung werden die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht verändert, so dass ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist aus dem wirksamen Teilflächennutzungsplan für die ehemalige Gemeinde Gramkow, in dem für das Plangebiet Dorfgebiete dargestellt sind, entwickelt.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beschließen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für die Ortslage Alt Jassewitz. Das Plangebiet in Alt Jassewitz, gelegen an der Straße „Im Dorfe“, umfasst die Flurstücke 3/1, 3/4, 3/5, 3/8, 3/11, 3/13, 3/ 14 und 30 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Jassewitz. Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Ergänzung einer vorhandenen Hofstelle durch die Errichtung eines Wohngebäudes mit angegliederter Scheune im Südosten (Flurstück 3/13) des Änderungsbereiches.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen

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Anlagen

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