Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8310

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a hat in der Zwischenzeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut ausgelegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB hat erneut stattgefunden. Der Abwägungsbeschluss wurde zuvor gefasst. Der Satzungsbeschluss kann nun erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a im Ortszentrum-Ost zwischen:

-          der Mittelpromenade im Nordosten,

-          dem Muschelweg im Südosten,

-          der Bebauung Ostseeallee Nr. 23 im Südwesten und

-          der Residenz Minervapark im Nordwesten,

bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Vorschriften über die äußere Gestaltung sowie dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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