Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8309
Grunddaten
- Betreff:
-
5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Abwägungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.04.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat zwischen vom 27.03. bis zum 10.04.2014 das erneute formelle Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die der 5. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes (der Innenentwicklung) Nr. 2a durchgeführt. Zeitgleich fand die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung erfolgt mit dem Entwurf des Bebauungsplans vom 05.02.2014. Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vorgebracht.
Der vorliegende Beschluss wird auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB gefasst, wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Basis bilden die Stellungnahmen, die zu dem vorgenannten Entwurf eingegangen sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die während der formellen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß Anlage zum Beschluss geprüft. Die Anlage über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
