Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8294

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach der Einamtung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen an das Amt Klützer Winkel ist die Aufgabenwahrnehmung für die Kurverwaltung nach § 3 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung nicht auf das Amt Klützer Winkel übergegangen, sondern bei der Gemeinde geblieben. Da der damals geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag bezüglich der Aufgaben des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ nicht konkret detailliert wurde, ist eine Anpassung notwendig.

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen haben auf Ihren Sitzungen am 03.03.2014 und am 13.03.2014 eine Anpassung des zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem Amt Klützer Winkel geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages an die konkreten Aufgaben des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ auf der Grundlage der Betriebssatzung des Eigenbetriebes § 2 Absatz 2 beschlossen.

 

Der Rechtsanwalt Dr. Groteloh hat den 1. Entwurf zum 1. Nachtrag des öffentlich-rechtlichen Vertrages erstellt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem 1. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Regelung der Folgen der Zuordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Amt Klützer Winkel vom  29.06./05.07.2011 in der vorliegenden Fassung zu zustimmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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