Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8255

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.01.2014/19.01.2014 wird durch den Eigentümer des Grundstücks Ostseeallee der Antrag gestellt, dir 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 derart zu ändern, dass eine kleingliedrige Bebauung ermöglicht wird. Dazu wird insbesondere beantragt, die GRZ anzupassen bzw. um 50 %  von 240 m² auf 320 m² anzuheben und ein Gebäude als Winkelbau vorzusehen.

Alternativ wird auch um drei Baufenster mit je 105 m² GRZ bei entsprechender GFZ zu Wohnzwecken gebeten.

Über die Kosten dieser Planänderung ist keine Erklärung abgegeben worden.

Derzeitig ist ein Sonstiges Sondergebiet Versorgung und Wohnen ausgewiesen, d. h. im EG ist nur Einrichtungen für Dienstleistungen und Versorgung, gastronomische Betreuung, wie Information, Café , WC, Bistro, Kiosk, Shops zur Strandversorgung und im DG nur Wohnungen im Sinne einer allgemeinen Wohnnutzung und/oder Wohnung für Aufsicht-, Dienstpersonal- oder Bereitschaftspersonen in eingeschossiger Bauweise mit einer GRZ von 0,3 innerhalb eines Baufenster von 18,5 m x 13 m zulässig. Ferienwohnungen sind ausgeschlossen.

Eine Ausweisung als reines Wohngebiet des Eckgrundstücks führt zu einer Verdichtung und aufgrund der völlig unterschiedlichen Nutzungen der angrenzenden Grundstücke zu Beeinträchtigungen der einzelnen Nutzungen untereinander und sollte nicht verfolgt werden.

 

Auszug B-Plan Nr. 23, 1. Änderung:

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Gemeinde Boltenhagen nicht stattzugeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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