Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8239
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a "Restaurant Zur Seebrücke" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Satzungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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08.04.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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24.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a „Restaurant Zur Seebrücke“ hat in der Zwischenzeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hat stattgefunden. Der Abwägungsbeschluss wurde zuvor gefasst. Der Satzungsbeschluss kann nun erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a „Restaurant Zur Seebrücke““ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a „Restaurant Zur Seebrücke“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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