Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8238

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zwischen dem 10. Juli und 13. August 2012 wurde die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a „Restaurant Zur Seebrücke“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB formell ausgelegt. Zeitgleich fand die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Die öffentliche Auslegung wurde aufgrund eines Formfehlers zwischen dem 25. September und 26. November 2012 wiederholt.

 

Der vorliegende Beschluss wird auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB gefasst, wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Basis bilden die Stellungnahmen, die zu dem vorgenannten Entwurf eingegangen sind.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Beteiligung vom 10. Juli bis zum 13. August 2012 und der Wiederholung zwischen dem 25. September und 26. November 2012 sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der Anlage zum Beschluss geprüft. Die Anlage über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Vorhabenträger übernommen.

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