Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8236

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a „Wichmannsdorf“ hat in der Zwischenzeit gem. § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut ausgelegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB hat erneut stattgefunden. Der Abwägungsbeschluss wurde zuvor gefasst. Der Satzungsbeschluss kann nun erfolgen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a „Wichmannsdorf“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a „Wichmannsdorf“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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