Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8235
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a "Wichmannsdorf" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Abwägungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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08.04.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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24.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zwischen dem 22.11. und 06.12.2013 wurde die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut formell ausgelegt. Zeitgleich fand die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Der vorliegende Beschluss wird auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB gefasst, wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Basis bilden die Stellungnahmen, die zu dem vorgenannten Entwurf eingegangen sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die Gemeindevertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Beteiligung vom 22. November bis zum 06. Dezember 2013 sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der Anlage zum Beschluss geprüft. Die Anlage über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
