Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8229
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Kalkhorst für das Gebiet östlich der Lindenallee in Groß Schwansee
Hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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08.04.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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24.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet östlich der Lindenallee in Groß Schwansee als zweistufiges Verfahren nach dem Baugesetzbuch durch. Das Sondergebiet - privat und touristisch genutztes Freizeitwohnen mit seinen Teilgebieten dient dem Wohnen in der Freizeit zu Zwecken der Erholung sowohl zugunsten einer touristischen Nutzung für einen wechselnden Personenkreis als auch für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt eines bestimmten Besitzers/ Personenkreises.
Zulässig sind Ferienhäuser und Wochenendhäuser.
Die Dauerwohnnutzung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan wurde während des Planverfahrens in die Bebauungspläne Nr. 17.1 und Nr. 17.2 gesplittet (Stand: Vorentwurf). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde für beide Bebauungspläne (Nr. 17.1 und Nr. 17.2) vorgenommen.
In der Abwägung der zunächst im Verfahren befindlichen Bebauungspläne Nr. 17.1 und Nr. 17.2 der Gemeinde Kalkhorst hatte sich die Gemeinde zunächst entschieden, die Bebauungspläne jeweils getrennt voneinander aufzustellen (Stand Vorentwurf). Unter Berücksichtigung der nochmaligen Überprüfung der Anregungen und Hinweise der Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg und in Auswertung des Standes der Erarbeitung der technischen Planunterlagen (Erschließungsplanung) entscheidet sich die Gemeinde, den Bebauungsplan gesamtheitlich als Bebauungsplan Nr. 17 aufzustellen.
Die Bebauungspläne Nr. 17.1 und Nr. 17.2 werden zum Bebauungsplan Nr. 17 zusammengefasst. Das Verfahren wird für den Bebauungsplan Nr. 17 fortgeführt.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird um Stellungnahme gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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60 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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