Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8171

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 15.08.2013 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 "Ferienanlage Mariannenweg" beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte nach den Bestimmungen des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 37 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes, das der Erholung dient gemäß § 10 BauNVO sowie eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO zu schaffen.

Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung am 21.11.2013 gebilligt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.

Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Bebauungsplan ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der               sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit               vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung               vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen be-              schließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Bebauungs-              plan Nr. 37 mit der Gebietsbezeichnung "Ferienanlage Mariannenweg" als Satzung.

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 37 wird gebilligt.

 

 

 

 

  1.               Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 37 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
  2. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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