Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8112

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Gutshaus Redewisch“ wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde Boltenhagen im Parallelverfahren geändert. Sowohl die Bebauungsplanänderung als auch die 11. Änderung des Flächennutzungsplans haben in der Zwischenzeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hat stattgefunden. Der Abwägungsbeschluss wurde zuvor gefasst. Der Feststellungsbeschluss kann nun erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.
  2. Die Begründung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird in der vorliegenden Form gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Investor getragen.

 

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Anlagen

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