Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8181

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Schreiben vom 25.02.2014 zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB sind erneut Bauvorlagen für die Errichtung eines Nebengebäudes in Beckerwitz eingereicht

worden. Seitens des Landkreises ist es beabsichtigt, das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens vom 07.02.2014 zu versagen. Eine Gründung ist beigefügt.

Über das Vorhaben ist bereits im letzten BA am 28.01.2014 ablehnend beraten worden.

Der Bauherr und Architekt werden zum Vorhaben Ausführungen in der Sitzung machen. 

 

Das Vorhaben wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt.  

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung ist gesichert.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Nebengebäudes unter AZ 33169-13-08 vom 25.02.2014 herzustellen.

Der Abriss der vorhandenen Nebenanlagen ist Bedingung für die Erteilung einer Baugenehmigung für dieses Nebengebäude.

Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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