Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8180
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, nach § 145 BauGB und § 173 BauGB
AZ 40345-14-08 vom 06.03.2014
Voranfrage: Neubau eines Wohngebäudes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Domres, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Vorberatung
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Entscheidung
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25.03.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Ersuchen zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB vom 06.03.2014 sind Bauvorlagen als Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohngebäudes (Dauerwohnen) eingereicht worden.
Das Vorhaben wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt bzw. nach § 35 Abs. 2 BauGB innerhalb einer Gemengelage zwischen dem Landwirtschaftlichen Betrieb, einer Wochenendhausanlage im Bestand und dem Geltungsbereich des B-Plan 22 in der Ortslage Hohen Wieschendorf beurteilt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Erschließung ist gesichert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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685 kB
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