Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8180

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Ersuchen zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB vom 06.03.2014 sind Bauvorlagen als Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohngebäudes (Dauerwohnen) eingereicht worden.

Das Vorhaben wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt bzw. nach § 35 Abs. 2 BauGB innerhalb einer Gemengelage zwischen dem Landwirtschaftlichen Betrieb, einer Wochenendhausanlage im Bestand und dem Geltungsbereich des B-Plan 22 in der Ortslage Hohen Wieschendorf beurteilt.  

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist gesichert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage Neubau eines Wohngebäudes unter AZ 40345-14-08 vom 06.03.2014 herzustellen.

Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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