Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8144

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat den Entwurf der Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow  (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten, da sie sich auch im Schutzgebiet des Europäischen NATURA 2000 – Gebietes, sowie im FFH-Gebiet „Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave befindet.

Natura 2000 - Natura 2000 bezeichnet ein Netz von Gebieten in den Mitgliedstaaten, in denen die Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume geschützt werden müssen.

Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. In den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sind die Tier- und Pflanzenarten und die Lebensräume aufgelistet, die aufgrund ihrer Seltenheit und Empfindlichkeit besonders schützenswert sind; dies gilt vor allem für die vom Aussterben bedrohten Arten und Lebensräume.

Die Schutzwürdigkeit wird dabei auf europäischer Maßstabsebene bestimmt.

Dabei haben bestimmte europäische Regionen eine hohe Verantwortung für Lebensräume und Arten insbesondere dann, wenn diese nur auf ihrem Territorium vorkommen bzw. eine optimale Ausbildung auf ihrem Territorium besitzen.

Die Mitgliedstaaten sind für die Schutzgebiete zuständig und müssen den Erhalt der durch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bezeichneten Arten und Lebensräume gewährleisten. Innerhalb der Schutzgebiete sind zwar Wirtschaftstätigkeiten wie z. B. die Landwirtschaft weiterhin zulässig, müssen  jedoch mit dem Ziel der Erhaltung von Arten und Lebensräumen vereinbar sein.

 

Innerhalb des Plangebietes sind ein FFH-Gebiet und ein EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Flächen sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen und haben somit bereits einen hohen Schutzanspruch.

 

Das FFH-Gebiet „Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave“

Das FFH-Gebiet hat eine Größe von 3:568 ha und umfasst den gesamten Küstenraum des Teilflächennutzungsplanes einschließlich der Pötenitzer Wiek und des Dassower Sees. Das FFH-Gebiet setzt sich noch außerhalb des Planungsraumes, außerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Dassow, entlang der Ostseeküste bis zur Steilküste bei Redewisch (Großklützhöved) fort.

Entlang der Ostseeküste sind ca. 300 – 800 m breite Wasserflächen eingeschlossen, während die Landflächen in der Regel nur 100 – 200 m breit sind. Im Bereich von küstennahen Naturschutzgebieten wurden die Landbereiche großzügiger in das FFH-Gebiet einbezogen. Die genaue Lage des FFH-Gebietes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

 

 

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Potenitz und Harkensee) weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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