Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8157
Grunddaten
- Betreff:
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Kreisverkehr L03 - Wichmannsdorf
hier: Antrag auf Änderung der Ortsdurchfahrt (Abstufung von Landesstraße in Gemeindestraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Maren Domres
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.03.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 13.02.2014 erfolgten Abstimmungen beim Landesamt für Straßenbau zur gemeindlicherseits geplanten Kreiselanlage vor der Ortslage Wichmannsdorf im Rahmen der Erschließung des B-Plan Nr. 36. Der geplante Kreisel ist momentan im Bereich der Baulastträgerschaft des Landes (Landesstraße L03) vorgesehen. Im Rahmen der Abwägung, die das Landestraßenbauamt zu führen hat, ist man zu dem Ergebnis gekommen, den Ausbau als Kreisel nicht mit zu tragen. Eine Zustimmung im Rahmen der TÖB-Beteiligung zum B-Plan Nr. 36 erfolgt nicht.
Gründe hierfür sind
1. die bestehende Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes bei Ausführung einer einfachen Abbiegespur, dokumentiert durch eine Variantenuntersuchung
2. das Nichtbestehen eines Unfallschwerpunktes,
3. die unwirtschaftliche Bauweise, da hier neben der erhöhten Flächeninanspruchnahme auch die dreifachen Baukosten gegenüber dem Ausbau einer Abbiegespur entstehen.
Die hervorgebrachten Beweggründe den Durchgangverkehr zu drosseln, einen gewissen Abstand zur Ortslage Wichmannsdorf zu schaffen und die damit verbundenen Verknüpfungen zum geplanten Verkehrskonzept der Gemeinde machen durchaus Sinn, haben aber für das Landesamt und zur Bewertung ihrer Trägerschaft und ihrer Zustimmung im Rahmen dieser technischen Ausführungsplanung keine weiteren Auswirkungen. Die Überlegungen der Gemeinde sind durchaus nachvollziehbar, aber für diese Beurteilung nicht relevant.
Es wird der Vorschlag unterbreitet, die Ortsdurchfahrt, d.h. das Ende der Landesstraße nach Antragsstellung seitens der Gemeinde derart zu verlegen, dass das Ende der Ortsdurchfahrt beim Ortsausgangsschild vor Wichmannsdorf liegt.
Dabei ist festzustellen, dass der dann zu übergebende Straßenabschnitt sich in einem gebrauchsfähigen Zustand befindet.
Das jetzige Ende der L 03 ist bei Station 1.671 m (E) zwischen Wichmannsdorf und der Einfahrt zur Friedrich-Engelsstraße gemäß Antrag der Gemeine Boltenhagen (Herr Lindemann) aus 1992. Die Neuausweisung von Wohnbebauung entlang der Friedrich-Engels-Straße war damaliger Grund der Verschiebung des Endpunktes.
Nach einer Antragstellung bzw. Abstufungen der Landesstraße zu einer Gemeindestraße kann eine weitere Planung auf der Ebene der Bauleitplanung sowie die Gestaltung des Innenbereiches des Kreisels durch die Gemeinde ohne die Zustimmung des bisherigen Baulastträgers fortgeführt werden.
Bei der Verschiebung des Endes der Landesstraße von E 1.671 m zu neu E ca. 1.500 m vor der Ortslage Wichmannsdorf (Lage ist vor Ort abzustimmen) wechselt jedoch die Baulastträgerschaft auf die Gemeinde, sodass Verkehrssicherungspflicht, Unterhaltung, Pflege und künftige Reparaturen bei der Gemeinde liegen.
Das Landesamt und das Straßenbauamt erwarten hierzu seitens der Gemeinde eine eindeutige Festlegung sowie einen schriftlichen Antrag zur Verlegung des Endpunktes der Landesstraße. Eine finanzielle Unterstützung des Landesamtes bzw. des Straßenbauamtes für künftige Ausbau- oder Umbauarbeiten an der Landesstraße sind ausgeschlossen. Das schließt jedoch nicht aus, dass gegebenenfalls andere Fördermittel zum Beispiel im Rahmen der touristischen Infrastruktur in Anspruch genommen werden können. Diese Akquirierung hat die Gemeinde dann auf eigene Initiative vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, gegenüber dem Straßenbaumt in Schwerin einen Antrag auf Änderung der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 03 des Endpunktes (E) bei momentan 1.671 m auf neu Endpunkt (E) bei ca. 1.500 m zu stellen. Mit der Neufestsetzung des Endpunktes der Landesstraße L 03 wechselt für diese ca. 170 m die Baulastträgerschaft zukünftig von Straßenbauamt SN auf die Gemeinde Boltenhagen.
Grund der Antragstellung ist die weitere Umsetzung des Verkehrskonzeptes der Gemeinde sowie der geplante Bau eines Kreisels als Verkehrsknotenpunkt Wichmannsdorf/Zum Sportplatz/Boltenhagener Straße auf der Ebene des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Boltenhagen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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344,1 kB
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