Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8073

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in den Gemeinden des Amtes Klützer Winkel das Haushalts- und Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung der Gemeinden (Doppik) umgestellt worden.

 

Der doppische Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V (analog § 42 Abs.1 GemHVO-Doppik) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen liegt derzeit nicht vor, so dass für das Haushaltsjahr 2012 der bilanzielle Jahresabschluss noch nicht durchgeführt werden kann, sondern zunächst nur der kassenmäßige Jahresabschluss.

 

Die Finanzrechnung erfasst die tatsächlich eingegangenen bzw. geleisteten Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden sämtliche Veränderungen der liquiden Mittel betrachtet. Hierüber soll eine Entlastung des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters erfolgen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den 1. Stellvertreter des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ausschließlich bezogen auf die Finanzrechnung mit Stand per 29. Januar 2014 als einen Teil des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Entlastung zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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