Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Jugend, hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 mitgeteilt, dass sich die Höhe der Landes- und Kreismittel für die Kindertageseinrichtungen ab dem 01. Januar 2014 wie folgt ändern:

 

für den Krippenplatz

ganztags

263,00 €

alt: 267,00 €

Differenz: 4,00 €

 

Teilzeit             

151,00 €

alt: 155,00 €

Differenz: 4,00 €

 

halbtags

92,00 €

alt:   96,00 €

Differenz: 4,00 €

 

 

 

 

 

für den Kindergartenplatz

ganztags

132,00 €

alt: 136,00 €

Differenz: 4,00 €

 

Teilzeit

73,00 €

alt:   77,00 €

Differenz: 4,00 €

 

halbtags

40,00 €

alt:   44,00 €

Differenz: 4,00 €

 

 

 

 

 

Für den Hort

ganztags

80,00 €

alt:   84,00 €

Differenz: 4,00 €

 

Teilzeit

42,00 €

alt:   46,00 €

Differenz: 4,00 €

 

Kindertagesstätte „Strandkinnings“

Nach den Vorschriften des KiföG M-V muss die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der nicht gedeckten Platzkosten übernehmen.

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen hat mit dem Beschluss am 31. Januar 2013 die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile von mehr als 50 % der gesetzlichen Regelung festegesetzt.

Da sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, können keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen übernommen werden. Somit sind die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu 50 % festzusetzen.

 

Hort „Neptun Kinnings“

Da für die Betreuungsarten des Hortes die 50 %-Regelung festgesetzt ist, werden sich hier jeweils der Gemeindewohnsitz- und der Elternanteil um die Hälfte des o. g. Differenzbetrages erhöhen.

 


Die Entgelte ab 1. Januar 2014 stellen sich wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten

(unverändert)

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

Krippe

ganztags

767,25 €

263,00 €

352,25

152,00

Krippe

Teilzeit

518,93 €

151,00 €

250,93

117,00

Krippe

Halbtags

394,76 €

92,00 €

187,36

115,40

Kindergarten

ganztags

407,19 €

132,00 €

142,76

132,43

Kindergarten

Teilzeit

292,65 €

73,00 €

123,13

96,52

Kindergarten

halbtags

235,39 €

40,00 €

115,81

83,58

Hort

ganztags

184,93 €

80,00 €

52,47

52,46

Hort

Teilzeit

112,88 €

42,00 €

35,44

35,44

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 für die Kindertagesstätte „Strandkinnings“ und den Hort  in Boltenhagen wie folgt festzusetzen:

 

Betreuungsart

Platzkosten

(unverändert)

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

Krippe

ganztags

767,25 €

263,00 €

352,25

152,00

Krippe

Teilzeit

518,93 €

151,00 €

250,93

117,00

Krippe

Halbtags

394,76 €

92,00 €

187,36

115,40

Kindergarten

ganztags

407,19 €

132,00 €

142,76

132,43

Kindergarten

Teilzeit

292,65 €

73,00 €

123,13

96,52

Kindergarten

halbtags

235,39 €

40,00 €

115,81

83,58

Hort

ganztags

184,93 €

80,00 €

52,47

52,46

Hort

Teilzeit

112,88 €

42,00 €

35,44

35,44

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehraufwendungen / -auszahlungen im Produktsachkonto 36101.54159001 und Produktsachkonto 36101.54151000, die im Haushalt 2014 einzuplanen sind.


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