Mitteilungsvorlage - GV Ziero/14/8089

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachstand:

Mit Schreiben vom 16.12.2013 hat die Gemeinde Zierow für ihren Ortsteil Zierow einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Erholungsort gestellt.

Anerkennungsbehörde:               Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V
                                                            (Sozialministerium)             

Rechtsgrundlage:                             Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in
                                                        Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz)

Eingereicht wurde der Antrag über den Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde.

Mit Schreiben vom 29.01.2014 bestätigte die Anerkennungsbehörde den Eingang des Antrages.

 

Zur Beurteilung, ob der OT Zierow die Grundvoraussetzung eines staatlich anerkannten Erholungsortes erfüllt, mussten neben dem Antrag selbst diverse Unterlagen beigebracht werden. U.a. sind bestimmte Gutachten erforderlich gewesen.

 

Die Prüfung des Antrages erfolgt durch einen Beirat für Kur- und Erholungsorte, der interdisziplinär zusammengesetzt ist und beim Sozialministerium mit beratender Funktion eingerichtet ist. Die nächste Zusammenkunft des Beirates ist für März 2014 avisiert.

 

Über den Antrag auf Anerkennung als Erholungsort entscheidet das Sozialministerium im Benehmen mit dem Wirtschaftsministerium.

 

Eine Entscheidung steht noch aus

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Anlagen

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