Beschlussvorlage - GV Hokir/14/7997
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hohen-kirchen für den nordöstlichen Teil der Ortslage Hohen Wieschendorf im Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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28.01.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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05.03.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 09.10.2013 die geänderten Entwurfsunterlagen mit einem verkleinerten Plangeltungsbereich gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 29. Oktober 2013 bis einschließlich 29. November 2013 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der erneuten Auslegung benachrichtigt und mit Schreiben vom 29.10.2013 um Abgabe einer erneuten Stellungnahme gebeten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden fristgerecht Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.
Die Gemeinde Hohenkirchen hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.
Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen als Gegenüberstellung sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.
Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Die Gemeinde hat das Planverfahren vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiterer Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) begonnen und führt das Planverfahren gemäß § 233 Abs. 1 BauGB nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften zu Ende.
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen und die Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes ist vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen den Bebauungsplan Nr. 22 für den nördlichen Teil der Ortslage Hohen Wieschendorf begrenzt
- nordwestlich: durch die Straße „Zur Huk“,
- südöstlich: durch landwirtschaftliche Nutzflächen an der Straße
„Zum Anleger“,
- südwestlich: durch die vorhandene Bebauung in der Straße
„Zum Anleger“ Nr. 34, Nr. 32, Nr. 30 und Nr. 28,
- westlich: durch die vorhandene Bebauung Nr. 9 in der Straße
„Zur Huk“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilflächennutzungsplan zu berichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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148 kB
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4
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(wie Dokument)
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3 MB
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