Beschlussvorlage - GV Hokir/14/7981

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 1. Januar 2014 trat eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung) in Kraft.

Gemäß § 4 Absatz 1 dieser Verordnung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen über die Höhe der Entschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen zu entscheiden.

Vom Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen wurde mit Schreiben vom 08.01.2014 vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber wie folgt neu festzulegen:

 

Funktion

Bisheriger Betrag /

pro Monat

Künftiger Betrag /

pro Monat

Gemeindewehrführer

127,80 EURO

170,00 EURO

Stellv. Gemeindewehrführer

  60,00 EURO

  85,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

  60,00 EURO

  85,00 EURO

Gruppenführer Nr. 1

  17,50 EURO

  45,00 EURO

Gruppenführer Nr. 2

  17,50 EURO

entfällt

Gerätewart

  30,00 EURO

  45,00 EURO

Schriftführer

  30,00 EURO

  45,00 EURO

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen wie folgt festzusetzen:

  1. Gemeindwehrführer 170,00 EURO pro Monat
  2. Stellv. Gemeindewehrführer 85,00 EURO pro Monat
  3. Jugendfeuerwehrwart 85,00 EURO pro Monat
  4. Gruppenführer Nr. 1 45,00 EURO pro Monat
  5. Gerätewart 45,00 EURO pro Monat
  6. Schriftführer 45,00 EURO pro Monat

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Funktion

Bisheriger Betrag /

pro Jahr

Künftiger Betrag /

pro Jahr

Mehrbedarf

Gemeindewehrführer

1.533,60 EURO

2.040,00 EURO

   506,40 EURO

Stellv.

Gemeindewehrführer

   720,00 EURO

1.020,00 EURO

   300,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

   720,00 EURO

1.020,00 EURO

   300,00 EURO

Gruppenführer Nr. 1

   210,00 EURO

   540,00 EURO

   330,00 EURO

Gruppenführer Nr. 2

   210,00 EURO

       0,00 EURO

       0,00 EURO

Gerätewart

   360,00 EURO

   540,00 EURO

   180,00 EURO

Schriftwart

   360,00 EURO

   540,00 EURO

   180,00 EURO

Gesamt

3.393,60 EURO

5.700,00 EURO

1.796,40 EURO

 

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Anlagen

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