Mitteilungsvorlage - SV Klütz/14/8118

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz und die Gemeinde Hohenkirchen bewirtschaften ihre Strandabschnitte an der Wohlenberger Wiek.  Aus diesem Grund werden die bewirtschafteten Abschnitte regelmäßig gereinigt. Die Reinigung umfasst die Beseitigung des angefallenen Hausmülls und die Aufnahme des angespülten Seegrases, der Algen und sonstigen pflanzlichen Abfällen.

Das aufgenommene Seegras wurde bisher auf einen Zwischenlagerplatz in 23948 Wohlenberg gelagert und einmal jährlich durch Aussieben in Seegras und Seesand durch die Firma Hanseatische Umwelt aus 18233 Sandhagen getrennt. Der anfallende Hausmüll wurde vom Bauhof des Amtes Klützer Winkel bzw. vom Gemeindearbeiter der Gemeinde Hohenkirchen vom Strand und von den Parkplätzen beräumt. Die Entsorgung des Hausmülls erfolgte durch die GER Umweltschutz GmbH aus 23936 Grevesmühlen.

Da die Stadt Klütz bzw. die Gemeinde Hohenkirchen nicht Eigentümer der Fläche des Seegraszwischenlagerplatzes sind und die Lagerstätte bisher ohne die erforderlichen Genehmigungen betrieben wurde, besteht vom Eigentümer und vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg die Forderung, den Lagerplatz umgehend zu beräumen und nicht weiter zu betreiben.

Auf Grund der Bewirtschaftung der Strandabschnitte im Bereich der Wohlenberger Wiek durch die Stadt Klütz und die Gemeinde Hohenkirchen ist es durch zukünftig notwendig, dass angeschwemmte Seegras aufzunehmen und zu entsorgen.

Es ist daher erforderlich, kurzfristig nach einer nachhaltigen Lösung zu suchen und diese durch die zuständigen Behörden genehmigen zu lassen.

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Anlagen

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