Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8063
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Festlegung der Wahlbereichseinteilung zur Gemeindewahl am 25.05.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Ilona Richter
- Verfasser/Antragsteller:
- Richter, Ilona
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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24.02.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 61 Abs. 3 Satz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16.12.2010 ist das Gemeindewahlgebiet durch Beschluss der Gemeindevertretung in Wahlbereiche einzuteilen bzw. abzugrenzen. Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde, in der gewählt wird. Dabei ist zu beachten, dass Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl bis 25.000 nicht in mehrere Wahlgebiete einzuteilen sind (s. § 61, Abs. 2, Satz 1 LKWG M-V).
Ausgehend von den voran gegangenen Gemeindewahlen hat sich die Einteilung in nur ein Wahlgebiet bewährt.
Begründung für das Fassen einer Eilentscheidung durch den Bürgermeister:
In der öffentlichen Bekanntmachung für die Einreichung der Wahlvorschläge ist zwingend, die Wahlbereichseinteilung zu benennen. Auf Empfehlung der Kreiswahlbehörde des Landkreises wurden die Bürgermeister angehalten entsprechende Eilentscheidung zu treffen, um möglichst frühzeitig die öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge zu veranlassen.
Die Verwaltung empfiehlt, die durch den Bürgermeister gefasste Eilentscheidung durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz zu bestätigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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99,2 kB
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